E.ON-Fusion als Dauerbrenner

Bundeswirtschaftsministerium wiederholt heute Anhörung, bei der Kritiker zu Wort kommen. Gegner des neuen Energiekonzerns bereiten weitere juristische Schritte vor

BERLIN taz ■ Heute geht die umstrittene Fusion zwischen den Energiekonzernen E.ON und Ruhrgas in ihre nächste Runde. Das Bundeswirtschaftsministerium veranstaltet zum zweiten Mal eine Anhörung, bei der die Beteiligten zu Wort kommen. Absehbar ist, dass einige Konkurrenzunternehmen danach weitere juristische Schritte unternehmen werden, um den Zusammenschluss zu verhindern.

Mit der geplanten Fusion würde Deutschlands größter integrierter Strom- und Gaskonzern entstehen, der zudem die europäische Spitze beherrscht. Kleinere Firmen fürchten, dass der neue Koloss sie mit seiner Marktmacht an die Wand drücken könne.

Die nochmalige Anhörung war anberaumt worden, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf Anfang August der Beschwerde diverser Firmen gegen die Fusionsgenehmigung durch Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke stattgegeben hatte. Das Gericht rügte unter anderem, dass Tacke an der ersten Anhörung nicht persönlich teilgenommen und den Kritikern so kein Gehör gegeben habe.

Diesen Fehler will Tacke nun ausbügeln. Außerdem versucht er, den zweiten vom Gericht bemängelten Punkt wettzumachen. Den Düsseldorfer Richtern war aufgefallen, dass die Konkurrenzunternehmen nicht ausreichend darüber informiert waren, wie der Kompromiss zwischen Ministerium und E.ON-Ruhrgas aussehen sollte. Sie konnten folglich nicht zu allen Argumenten von E.ON und Ruhrgas Stellung nehmen.

Die Konkurrenten und Kläger, darunter die Energiehandelsunternehmen Trianel und Ampere, sowie die Stadtwerke Rosenheim und Aachen, werden sich mit der heutigen Anhörung nicht zufrieden geben.

Denn ihre Kritik geht weiter. In ihrem Auftrag argumentiert die Berliner Rechtsanwältin Ines Zenke, dass die Fusionsentscheidung gar nicht im Hause von Wirtschaftsminister Müller hätte fallen dürfen. Dieser hatte sich für befangen erklärt, weil er selbst bei einer Vorgängerfirma von E.ON gearbeitet hatte, und den Fall deshalb an seinen Staatssekretär weitergegeben. Dieser aber, so Zenke, sei als Untergebener Müllers nicht frei in seiner Entscheidung – ein Grund, demnächst noch einmal vor Gericht zu ziehen.

Das ganze Verfahren steht unter keinem guten Stern. Denn das Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Werner Müller hat zur Brechstange gegriffen: Nachdem sowohl das Bundeskartellamt als auch die Monopolkommission der Bundesregierung den Firmenzusammenschluss abgelehnt hatten, stimmte Staatsekretär Tacke in seiner Ausnahmeentscheidung trotzdem zu. HANNES KOCH