Keine Beute im Netz

Die Rasterfahndung hat der Polizei keine Ergebnisse eingebracht. Den betroffenen Studenten aber hat sie persönliche Schwierigkeiten eingebrockt – bis zum Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz

Ergebnis: Null. Die Rasterfahndung, von der Hamburger Polizei nach dem 11. September eingeleitet, hat zu keinem einzigen islamistischen „Terroristen“ geführt. Zwar hat es laut Polizeisprecher Reinhard Fallak „Kreuztreffer“ gegeben: Einzelne Männer, auf die die Ermittler bei ihren Recherchen nach dem Attentat in New York bereits gestoßen waren, blieben auch im Raster hängen. Trotz der großflächigen Untersuchung aber, die der Polizei die Daten von 911 Männern bescherte, konnte bisher nicht eine Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben werden.

Die Rasterfahndung wird dennoch auf unabsehbare Zeit weiterlaufen. Die Polizei hat erst die Daten von rund 450 der ins Visier genommenen Studenten abgearbeitet, die Übrigen werden noch zu Befragungen ins Polizeipräsidium vorgeladen.

Bereits wenige Tage nach den Anschlägen hatten die Hamburger Universitäten und Fachhochschulen auf Geheiß des damaligen Innensenators Olaf Scholz (SPD) die Daten von über 10.000 Studenten herausgegeben. Gerastert werden von der Polizei bis heute alle Kommilitonen, die männlich, jünger als 40 Jahre und islamischen Glaubens sind. Wer diese Kriterien erfüllt, muss ins Polizeipräsidium kommen – zum sehr persönlichen Gespräch. Mitzubringen sind Unterlagen wie Geburtsurkunde, Kontoauszüge der letzten anderthalb Jahre, Mietverträge und Reiseunterlagen. Auskunft geben müssen die Studierenden darüber, ob und wie oft sie beten, wer zu ihrem Freundeskreis zählt und wie ihre finanziellen Verhältnisse sind. Nach Informationen des AStA der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) werden den Befragten auch Fotos von Alltagssituationen auf dem Campus vorgelegt, auf denen sie Personen identifizieren sollen.

Mit dem Vorsprechen auf dem Polizeipräsidium ist die Angelegenheit für die Studierenden noch nicht erledigt: Anschließend checkt die Polizei die Angaben und prüft die Wohn-, Arbeits- und Freundschaftsverhältnisse. Auch und vor allem bei den Studierenden, die der Vorladung nicht gefolgt sind, werden die Informationen über die Befragung der Nachbarn, Vermieter und Arbeitgeber erhoben.

Was für etliche laut HAW-AStA-Sprecher Björn Karisch weitreichende Konsequenzen hatte: Er weiß von einem Kommilitonen, der nach der Polizei-Nachfrage beim Vermieter seine Wohnung verloren hat. Einem anderen wurde der Job gekündigt, einem Dritten das Konto bei seiner Bank. Der erhoffte Erfolg der Rasterfahndung, sagt Karisch, „steht schon lange in keinem Verhältnis mehr zu ihren Auswirkungen“.

Dabei kennt der AStA ohnehin nur die Erlebnisse eines Bruchteils aller Studierenden, die ins Raster gefallen sind. Nur wenige nehmen die angebotene Rechtsberatung wahr. „Die meisten scheuen die Öffentlichkeit“, berichtet Karisch. Sie seien eingeschüchtert durch die Polizei und verunsichert durch die Medien, die nach dem 11. September mutmaßliche radikale Islamisten mit Namen und Foto veröffentlicht hatten. Der AStA verlangt von den Hochschulen, den Studierenden Hilfe anzubieten, die in persönliche Schwierigkeiten geraten sind.

Da die Rasterfahndung für die Polizei zu keinem messbaren Ergebnis geführt hat, bemüht diese inzwischen andere Maßstäbe. Fallak bezeichnete es als positiv, dass dadurch „die Bevölkerung sensibilisiert wurde, ohne dass Ausländerfeindlichkeit entstanden ist“. ELKE SPANNER