Eile schützt

Erfolg für Schwarzafrikaner: Oberverwaltungsgericht schränkt verdachtsunabhängige Kontrollen ein

Die alltägliche Passkontrolle von Schwarzafrikanern auf der Straße ist laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) rechtswidrig. Die Polizei dürfe nur „verdachtsunabhängig“ kontrollieren, wenn sich jemand an einem „gefährlichen Ort“ eine gewisse Zeit aufhält.

Der Rechtsanwalt Tim Burkert hatte für einen Mandanten aus der Elfenbeinküste geklagt, der beim Passieren einer U-Bahn-Station der Polizei seine Papiere zeigen musste. Laut Gesetz darf die Polizei zwar ohne konkreten Verdacht gegen eine Person deren Personalien verlangen, wenn sie sich an einem „gefährlichen Ort“ aufhält. Als solcher gelten Plätze, an denen mit Drogen gedealt worden ist oder Ausländer ohne Aufenthaltsstatus angetroffen worden sind. Dort aber, so jetzt das OVG, muss die Person längere Zeit verweilt haben, bloßes Vorbeilaufen reicht nicht aus.

Aber der Fall hat noch ein Nachspiel: Burkert hatte in seiner Klagebegründung der Polizei vorgehalten, dass die Kontrolle seines Mandanten allein auf dessen schwarzer Hautfarbe beruhte, was er für rassistisch hält. Daraufhin wurde er wegen Beleidigung der Polizei angeklagt. Das Amtsgericht sprach ihn frei, die Staatsanwaltschaft ging in die Berufung. EE