Krieg vernichtet nicht das Böse

Nordelbische Kirche verabschiedet Resolution gegen einen Irak-Krieg. Nato-Schiffe im Hamburger Hafen nach angeblichen Anschlagsdrohungen in ein sicheres Becken verlegt. Experten sehen erhebliche Gefahren für Handelsschifffahrt

LNO / TAZ Die Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) hat am Sonnabend in Rendsburg einen Aufruf gegen einen möglichen Irak-Krieg beschlossen. In der Resolution heißt es, es sei für die NEK „unvorstellbar, dass ein Krieg gegen den Irak, zumal ein Präventivkrieg, in einer derartig spannungsgeladenen Region zur Lösung dieser Probleme beitragen kann“. Die Vorstellung, „das Böse könne durch Krieg vernichtet werden, widerspricht der biblischen Sicht der Welt und des Menschen“.

Eine militärische Intervention ohne UN-Mandat untergrabe die Autorität der Vereinten Nationen. Ohne Perspektiven einer künftigen Friedensordnung würde die Region weiter destabilisiert, die Position der Fundamentalisten gestärkt, die Not der betroffenen Bevölkerung verschärft und der notwendige christlich-jüdisch-muslimische Dialog auf lange Zeit unmöglich gemacht.

Aus Furcht vor einem Terroranschlag hat die Hamburger Innenbehörde am Sonnabend die Verlegung eines NATO-Minenabwehrverbandes im Hamburger Hafen angeordnet. Der aus sieben Schiffen bestehende Verband wurde von der Überseebrücke in den Segelschiffhafen verlegt, weil die Behörde Anschläge von der Wasserseite befürchtet. Dieser Hafenteil könne entsprechend abgesichert werden.

Innen-Staatsrat Walter Wellinghausen (parteilos) erklärte gegenüber NDR 90,3, britische Nachrichtendienste hätten allgemeine Drohungen offenbar gegen die britischen Schiffe des Verbandes erhalten.

Die internationale Handelsschifffahrt ist ein Jahr nach den Anschlägen vom 11. September vor terroristischen Angriffen nicht ausreichend geschützt. Diese Ansicht vertraten Experten am Sonnabend bei einem Treffen am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Für den Fall, dass Terroristen ein Schiff kapern und als Waffe einsetzen, fehlten Möglichkeiten zur Intervention. Bislang konzentrieren sich die völkerrechtlichen Konventionen nur auf die Piraterie.

Der deutsche Richter am Seegerichtshof, Rüdiger Wolfrum, wies darauf hin, dass nach geltendem Völkerrecht ein militärisches Eingreifen in den Hoheitsgewässern eines anderen Staates kaum möglich ist. Auch geltende Regeln würden nicht immer befolgt. „Manche Staaten kommen ihren internationalen Verpflichtungen nicht hinreichend nach“, sagte Wolfrum.

Das internationale Recht war zwar 1988 mit der Konvention von Rom nach dem Terroranschlag auf das Kreuzfahrtschiff „Achille Lauro“ verschärft worden. Es gebe aber nach wie vor erhebliche Lücken. Eine Konferenz der Internationalen Seefahrts-Organisation (IMO) will im Dezember präzisere Standards zum Kampf gegen Terrorismus verabschieden. sven-michael veit