Bundesanwaltschaft klagt „Landser“-Musiker an

Rechtsradikale Band muss sich vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Nötigung

FREIBURG taz ■ Die Bundesanwaltschaft hat gegen die rechtsradikale Musikgruppe „Landser“ Anklage beim Berliner Kammergericht erhoben. Nach Informationen des Spiegels umfasst die Anklageschrift gegen vier Musiker und Unterstützer insgesamt 180 Seiten. Den 27 bis 37 Jahre alten Männern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Nötigung und Verunglimpfung des Staates vorgeworfen.

Die Bandmitglieder waren vor etwa einem Jahr festgenommen worden, nachdem die Polizei in Berlin und Umgebung 22 Häuser und Wohnungen durchsucht hatte. Damals hatte die Bundesanwaltschaft betont, den Landsern gehe es weniger um Musik und Plattenverkauf. Vielmehr sei die nach außen abgeschottete Bandtätigkeit darauf ausgerichtet, „Volksverhetzungsdelikte zu begehen und zu Straftaten aufzufordern“. Bei den Zuhörern wolle die Band ein „Klima der Gewaltbereitschaft“ schaffen, in den Stücken werde unter anderem zu Brandstiftung und Mord ermuntert. „Wenn in der Nacht die Kreuze brennen, dann könnt ihr stinkenden Kaffer um eure Leben rennen“, heißt es in einem Textauszug.

Die 1992 gegründete Band veröffentlichte bisher die Alben „Das Reich kommt wieder“ (1992), „Republik der Strolche“ (1995) und „Rock gegen oben“ (1998) und „Ran an den Feind“ (2000). Ihre Musik ist auch bei Jugendlichen außerhalb militanter Nazikreise weit verbreitet. Politisch brisant wird das Verfahren durch die vielfältigen Verwicklungen des Verfassungsschutzes in die Landser-Aktivitäten. Toni S., ein V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes, soll an Produktion und Vertrieb der letzten CD beteiligt gewesen sein. Er war im Sommer von der Berliner Polizei festgenommen worden. An Produktion und Vertrieb von „Ran an den Feind“ war außerdem Mirko H. aus Langburkersdorf bei Sebnitz, ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz, beteiligt. Er wurde deshalb im letzten Dezember vom Dresdner Landgericht zu zweijähriger Haft verurteilt. Welche Rolle diese Verwicklungen im Berliner Verfahren spielen, war gestern bei der Bundesanwaltschaft nicht zu erfahren. CHRISTIAN RATH