Karlsruhe verhandelt

BERLIN afp ■ Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt am 23. Oktober über die Rechtmäßigkeit des neuen Zuwanderungsgesetzes. Die klagenden, unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen halten das Gesetz für formell verfassungwidrig. Die Zustimmung des Bundesrates sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, weil der amtierende Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) die unterschiedliche Stimmabgabe Brandenburgs als Zustimmung gewertet hatte. Das BVerfG wird bis Jahresende über den Streit entscheiden, da das Gesetz zum 1. Januar 2003 in Kraft treten soll. Bei der Sitzung des Bundesrates hatte der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) mit Ja gestimmt; sein Innenminister, Jörg Schönbohm (CDU), hatte zunächst mit Nein gestimmt, auf Nachfrage aber geschwiegen.