Frage der Definition

Die Polizei hat am 11. September 2002 doch die Gebetsräume der El-Nur-Moschee in St. Georg inspiziert

Entgegen der Behauptung von Innenstaatsrat Walter Wellinghausen hat die Hamburger Polizei am 11. September 2002 die Gebetsräume der El-Nur-Moschee in St. Georg nach einem verdächtigen Ägypter abgesucht. Das geht aus der Senatsantwort auf eine kleine Anfrage der GAL-Fraktion hervor. Danach wurden alle Personen in den Gebetsräumen aufgefordert, diese zu verlassen. Anschließend habe die Polizei dort eine „Nachschau“ betrieben.

228 PolizistInnen waren am Jahrestag der Anschläge vom 11. September in die El-Nur-Moschee am Pulverteich eingedrungen. Das Landeskriminalamt hatte einen Hinweis bekommen, dass sich in deren Gästehaus ein namentlich benannter Ägypter aufhalte und dort konspirativ etwas vorbereite. Die Polizei mutmaßte daraufhin, dass es sich um einen Sprengstoffanschlag handeln könne und entschloss sich zur „präventiven Gefahrenabwehr“. Gefunden wurde der Beschuldigte nicht. Stattdessen nahm die Polizei elf Personen vorläufig fest, die sich illegal in der Hansestadt aufgehalten haben sollen. Einer sitzt noch in Abschiebehaft, ein zweiter im Untersuchungsgefängnis.

Wellinghausen hatte auf einer Pressekonferenz am gleichen Tag gesagt, die BeamtInnen hätten nur das Gästehaus der Moschee, nicht aber diese selbst durchsucht. Die offizielle Senatsantwort stellt es jetzt anders dar. Zwar steht auch dort, dass die „Durchsuchung“ sich auf das Gästehaus beschränkt habe. Der Polizeibesuch in den Gebetsräumen wird aber nur anders benannt. EE