Neuauflage im Bunkermordprozess

Heute beginnt das Revisionsverfahren vor dem Landgericht. BGH rügte Totschlagsurteil: Danach töteten drei Kurden aus niedrigen Beweggründen

Unter strengen Sicherheitsmaßnahmen wird ab heute der sogenannte Bunkermord-Prozess wieder aufgenommen. In dem Revisionsverfahren, das die Staatsanwaltschaft erwirkt hatte, müssen sich drei kurdische Männer aus dem PKK-Umfeld wegen Mordes an dem kurdischen Paar Ayse Dizim und Serif Alpsozman verantworten. Die Angeklagten waren im April vergangenen Jahres nach achtmonatiger Verhandlung vor dem Bremer Landgericht wegen Totschlags zu 15 beziehungsweise 13 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof im Februar dann aber kassiert (taz berichtete).

Der BGH hatte befunden, dass die drei Männer, die das junge Paar am Bunker Valentin brutal ums Leben gebracht hatten, „einen hochgradig verwerflichen Tötungsbefehl“ ausgeführt hätten. Somit wird nun die Verurteilung des Trios wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen geprüft. Die mit dem Verfahren zuvor befasste Kammer hatte den Angeklagten lediglich „Handeln nahe an niedrigen Beweggründen“ attestiert – besonders brutal nach deutschen Vorstellungen, aber nicht übertragbar auf die Vorstellungswelt der kurdischen Angeklagten, die gemäß ihrer Ehrvorstellung gehandelt hätten.

Dem BGH-Urteil zufolge hat das frühere Urteil jedoch in Teilen Bestand. Diese betreffen den Tatablauf, den Tötungsvorsatz und die gemeinschaftliche Tatbegehung. Im Klartext: Es gilt als erwiesen, dass die drei Angeklagten das kurdische Paar nächtens an den Bunker Valentin gefahren haben, um es dort umzubringen. Das Motiv sei gewesen, dass Dizim und der querschnittsgelähmte Alpsozman ihre Beziehung gegen die Regeln der verbotenen kurdischen PKK und der Familie der Frau eingegangen waren. Dabei hätten die Täter gehandelt, ohne direkt gezwungen gewesen zu sein – zum Beispiel durch eine vorgehaltene Waffe.

Interessant dürfte der Prozess, der bis in den kommendden Januar dauern soll, dennoch werden. So hat einer der Angeklagten zum zweiten mal die Verteidiger gewechselt. Er lässt sich nun von einem Anwalt vertreten, dessen Mandant im ersten Prozess als regionaler PKK-Chef wegen Beihilfe zum Totschlag zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. Dieser Mann ist der einzige, dessen Urteil in rechtskräftig geworden ist. Nun wird erwartet, dass der Mann unter Androhung von Beugehaft als Zeuge gegen seine früheren Mitangeklagten aussagen muss, von denen nun einer durch seinen früheren Anwalt beraten wird.

Noch anhängig ist unterdessen ein weiteres Verfahren gegen mehrere mutmaßliche Helfer, die bei der Entführung von Ayse Dizim und Serif Alpsozman sowie bei der Beseitigung von Spuren beteiligt gewesen sein sollen. ede

Siehe auch Bericht Seite 8