Wegen Schill: GAL verklagt Senat

Für den GAL-Abgeordneten Manfred Mahr ist es eine Angelegenheit, die „Bedeutung für alle Hamburger Parlamentarier hat“ und die auch „CDU- und FDP-Abgeordnete unterstützen müssten, wenn sie ehrlich sind“. Mahr hat gestern über seine Rechtsanwältin, die ehemalige GAL-Abgeordnete Bettina Kähler, den Senat verklagt. Seiner Ansicht nach verstößt Schwarz-Schill gegen die Verfassung, weil Anfragen von Abgeordneten lediglich „nichtssagend“ beantwortet werden. Mahr hat ein Beispiel parat: So hatte er vom Senat erfahren wollen, was es mit der Bewaffnung von Innensenator Ronald Schill auf sich hat. Mahr stützte sich dabei auf Presseberichte, wonach Schill mit einer Pistole herumlaufe und sich den Waffenschein dafür erst nachträglich besorgt habe. „Wenn das so ist, steht Schill selbst als Straftäter da“, meint Mahr. Details dazu hat er jedoch nicht erfahren, weil der Senat jegliche Antwort mit Verweis auf „Sicherheitsaspekte“ verweigert. Kähler verweist auf ein Verfassungsgerichts-Urteil von 1977, nach dem der Senat in der Pflicht ist, inhaltlich zu den angeforderten Themen Stellung zu nehmen. Und Mahr, der sich auch „als wir mitregiert haben, über manche Senatsantwort geärgert“ haben will, glaubt: „Hier liegt der Verfassungsverstoß klar auf der Hand.“ AHA