Handel freundet sich mit Dosenpfand an

Handelsketten wollen Pfandpflicht für Dosen und Einweg-Getränkeverpackungen nicht länger blockieren

FREIBURG taz/dpa ■ Der Handel gibt seine Blockade auf und beginnt nun doch mit Vorbereitungen auf das Dosenpfand. Das gab nun die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) bekannt, in der sich Branchengrößen wie Edeka, Aldi, Metro und Tengelmann zusammengeschlossen haben. „Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht feststellt, wird der Handel ein bundesweites Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einführen“, erklärte eine HfM-Sprecherin. Zur Erarbeitung von Konzepten will man jetzt einen „Exekutivausschuss“ einrichten.

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels begrüßte diesen Schritt. „Wir freuen uns, dass der Handel allem Anschein nach zur Vernunft gekommen ist“, sagte der geschäftsführende Vorstand des Verbandes, Günther Guder am Dienstag. Er regte an, den Getränkefachgroßhandel, über den rund 80 Prozent des Bier- und fast 90 Prozent des Mineralwasserabsatzes liefen, in die Arbeitsgruppe aufzunehmen. Der Verband gehe davon aus, dass die Bundesregierung dabei bleibt, das Dosenpfand zum 1. Januar 2003 einzuführen. Die Mehrwegquote sei inzwischen auf nur noch 54 Prozent gesunken. „Jetzt zählt für uns jede Woche“, sagte Guder. Eine Verschiebung des Dosenpfandes bis zu einer klärenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sei nicht akzeptabel. Mit dem Dosenpfand werde das Mehrweggetränkesystem kurz vor dem Kollaps gerettet.

Allerdings wollen die Pfandgegner aus den Handelsketten nun ein letztes Mal Zeit schinden und fordern die Bundesregierung auf, die Pfandpflicht bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „auszusetzen“. Es wird zwar allgemein damit gerechnet, dass das Leipziger Gericht dem Dosenpfand grünes Licht gibt, jedoch können sich die Richter erst im nächsten Jahr mit der Sache beschäftigen. Mit Zustimmung der Pfandgegner hatten Bundesregierung und NRW-Landesregierung eine Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt, das Mitte September die Pfandpflicht mangels Rechtsgrundlage für rechtswidrig erklärte.

Zu einer Aussetzung der Pfandpflicht, die eigentlich ab Jahreswechsel in Kraft tritt, besteht wenig Veranlassung, denn vermutlich wird noch in diesem Herbst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Rechtswirkungen des Düsseldorfer Urteils beseitigen. In zahlreichen Eilverfahren haben sowohl die Bundesregierung wie auch die NRW-Landesregierung das OVG angerufen. Vermutlich wird eine Entscheidung ohne mündliche Anhörung in der zweiten Novemberhälfte ergehen.

Offen ist derzeit auch noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, das die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen Ende August dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt hat. Ein Verfahren dort kann bis zu zwei Jahren dauern. Da die Vorlage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, steht auch dieses Verfahren einer Einführung des Dosenpfandes zum Jahreswechsel nicht entgegen. CHRISTIAN RATH