Zwischen Schnorren und Erpressen

30.000 Euro sollen zwei Belgrader Fans vor dem Weserstadion von Werder-Profi Mladen Krstajic gefordert haben. Sonst würde seine Familie „zu Schaden“ kommen. Vor Gericht ruderte der Fußballer gestern zurück

Am Ende waren sich Staatsanwältin und Verteidiger einig. Den beiden Angeklagten Danilo P. und Caslav K., die am 29. August ihren Landsmann Mladen Krstajic vor dem Weserstadion abgepasst und von ihm angeblich 30.000 Euro gefordert haben sollen, sei keine Drohung nachzuweisen: Freispruch für die beiden Belgrader, die zwei Monate lang in Oslebshausen in Untersuchungshaft gesessen hatten.

„Versuchte räuberische Erpressung“ hatte die Staatsanwaltschaft den 26 und 31 Jahre alten Männern zunächst vorgeworfen. Sie hätten dem Bundesligaspieler gedroht, dass seine Familie zu Schaden kommen würde, sollte er die geforderte Summe nicht locker machen. So zumindest steht es im Polizeiprotokoll.

Hauptzeuge Krstajic hingegen ruderte gestern vor dem Bremer Amtsgericht zurück. Ja, die beiden Fans seines früheren Vereins Partisan Belgrad hätten auf dem Werder-Parkplatz Geld von ihm verlangt. Konkrete Summen seien dabei aber nicht genannt worden: „Vielleicht wollten sie Geld für die Heimreise.“ Und ja, er habe deswegen Angst um seine Familie gehabt. Aber in Jugoslawien „fürchtet man schon bei Kleinigkeiten um sein Leben.“

„Haben die zu Ihnen gesagt: ‚Pass’ auf, dass du keine Probleme mit unseren Leuten bekommst!‘?“, hakt Richter Friedrich Kornblum nach. Das nämlich soll Krstajic nach dem Vorfall der von Werder-PR-Manager Manfred Müller eilig alarmierten Polizei erzählt haben. Zwei Tage später wurden die Beschuldigten von einem Sondereinsatzkommando festgenommen. „Die sind von einer groß angelegten Erpressung ausgegangen“, mutmaßt einer der Verteidiger.

„So ausdrücklich war das nicht“, relativierte Krstajic gestern seine im Polizeiprotokoll wiedergegebene Aussage. Die Situation sei „gespannt“ und nach dem Wortwechsel alle „wütend“ gewesen. Aber: „Extra böse war es nicht.“ Das Ganze sei eher ein „großes Missverständnis“.

Mit dieser Version hatten sowohl Richter Kornblum als auch Staatsanwältin Tanja Wyluda ihre Probleme. „Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass sich Krstajic nicht erinnern wollte“, sagte Wyluda. Eine Drohung oder gar Erpressung sei den beiden Angeklagten mit den aktuellen Aussagen Krstajics jedoch nicht nachzuweisen. Dem schloss sich auch Kornblum in seinem Urteil an: Das Verhalten der Angeklagten liege irgendwo zwischen „massivem Schnorren“ und „niedrig anzusetzender Erpressung“. Einen Straftatbestand erfülle es nicht. sim