Dräger lässt etwas Luft ab

Weitere Zugeständnisse im Hochschulmodernisierungsgesetz: Manche Fachbereiche dürfen Dekane doch selber wählen. Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten an HWP wird nicht erschwert. Aber Studiengebühren sollen bleiben

von KAIJA KUTTER

Die aktiven Studierenden an Uni, HWP und HAW stehen schon in den Startlöchern, um in den kommenden Wochen erneut gegen die Hochschulpolitik von Wissenschaftssenator Jörg Dräger zu protestieren. Der parteilose Senator nahm gestern den Semesterbeginn zum Anlass, um einige kleine Korrekturen seiner Pläne bekannt zu geben.

So wird, was insbesondere die Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) freuen wird, der Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten doch nicht an allen Hochschulen erschwert. Bisher müssen Bewerber ohne Abi alternativ eine dreijährige Berufstätigkeit oder eine Ausbildung vorweisen, um zur Aufnahmeprüfung zugelassen zu werden. Dräger wollte nun in seinem Hochschulmodernisierungsgesetz das „oder“ durch ein „und“ ersetzen. In dem überarbeiteten Gesetzentwurf, der am Mittwoch die Behördendeputation passierte, wird es den Hochschulen nun freigestellt, ob sie die Verschärfung einführen.

Insgesamt, so Dräger, gibt es an dem Ursprungsentwurf vom April jetzt 27 Änderungen. Es bleibt bei den Gebührenplänen für Nicht-Hamburger, Langzeitstudierende, Zweitstudium und Weiterbildung. Gestrichen wurde der Passus, das „Seniorenstudium“ müsse „mindestens kostendeckend“ sein. Dräger: „Wer noch nicht studiert hat, hat ein kostenloses Studienguthaben, auch wenn er 65 oder 80 ist.“

Drägers Gesetz ist unter Professoren insbesondere wegen seiner hierarchisierenden Elemente arg umstritten. So wird der Präsident künftig von externen Hochschulräten gewählt, er soll wiederum die Dekane der Fachbereiche einsetzen. Hier macht Dräger nun ein Zugeständnis: Die Hochschulen dürfen in ihrer Grundordnung festlegen, dass die Basis ihre Dekane im Ausnahmefall doch selbst wählt. Dies, so Dräger, könne auch von Fach zu Fach variieren.

Keine Zugeständnisse machte er bei den politischen Rechten der Studierenden. Die geplante Zwangsexmatrikulation bei „hochschulschädigendem Verhalten“ könne ohnehin nur an jenen Hochschulen eingeführt werden, an denen es in den Gremien die nötige Mehrheit dafür gebe. Und die von Vorgängerin Krista Sager (GAL) erweiterten politischen Äußerungsrechte der Asten, die Dräger streicht, hätten juristisch ohnehin keine Bedeutung, da die Rechtssprechung diese ausschließe.

Dräger rechnet damit, dass das Gesetz spätestens am 8. April 2003 von der Bürgerschaft verabschiedet wird. Bis dahin, so glaubt er, werde in den Fachausschüssen noch intensiv um die Auswahl der Hochschulräte gerungen, die künftig „strategische Entscheidungen“ fällen sollen. Dräger plant das „Modell Östereich“, das den Hochschulen hier weniger Einfluss lässt.

Etwa zur Weihnachtspause erwartet er die Vorschläge der so genannten Dohnanyi-Kommission, die gegenwärtig die Hochschulen begutachtet. Dräger beklagt, dass es wenig Spielraum für neue Projekte gebe, weil der Investitionshaushalt für den Hochschulbau bis 2008 fest verplant ist.