Unzuständig überfüllt

Wissenschaftssenator: Autonome Hochschulen müssen Fehler selbst ausgleichen

Wofür ist ein Wissenschaftssenator zuständig? Jedenfalls nicht für aktuelle Probleme an der Universität, meint Jörg Dräger. Die Überbuchung des Fachbereichs Erziehungswissenschaft um 120 Studierende sei eine „Entscheidung der Universität“, schreibt der Wissenschaftssenator in einer Pressemitteilung. Es könne nicht sein, dass die Uni Autonomie wolle, aber „unerwünschte Konsequenzen eigener Entscheidungen auf die Politik abzuwälzen versucht“.

„Die Uni hat einen Globalhaushalt und geht damit in eigener Verantwortung um“, sagt Drägers Sprecherin Sabine Neumann. Deshalb müsse sie auch die 400 Studierenden, die sie vor einem Jahr zu viel aufnahm und für die nun 40 Seminare fehlen, aus dem Etat versorgen.

„Sauer“ über diese Darstellung ist Uni-Vize-Präsident Holger Weidner. Zwar räumt er ein, dass die jüngste Zulassungspanne auf einem Fehler der Uni beruhe. Die Überbelegung des Vorjahres habe jedoch die Wissenschaftsbehörde zu verantworten. „Ich hatte die Behörde gebeten, den Numerus Clausus nur fürs Wintersemester 2000 und Sommersemester 2001 probeweise aufzuheben.“ Diese habe es schlicht versäumt, im folgenden Semester die Öffnung zurückzunehmen. Weidner forderte, diese Panne durch geringere Zulassungen im Sommer 2002 auszugleichen – was Dräger zuständigerweise entscheiden musste. Der Senator lehnte ab. KAJ