schills abhörgesetz
: Es wird etwas weniger lauschig

Der Innensenator ist „sehr dankbar für die Beteiligung vieler relevanter Gruppen an der Diskussion über das Verfassungsschutzgesetz, besonders der Journalisten“. Die Meinungsbildung sei „äußerst fruchtbar“ gewesen, befand Ronald Schill und kündigte gestern Änderungen an seinem umstrittenen Gesetzesentwurf an: „Es spricht viel dafür, die Berufsgruppen der Geheimnisträger von dem Abhören auszunehmen.“ Damit ist klar, dass der Protest von Ärzten, Journalisten, Seelsorgern und Anwälten gegen die Pläne, sie unabhängig von einem aktuellen Verdacht zu belauschen, Erfolg gehabt hat. Bereits am Montagabend hatten sich die Senatsfraktionen darauf verständigt, den Entwurf abzuschwächen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Leif Schrader, berichtete gestern, man habe sich da- rauf geeinigt, die betroffenen Berufsgruppen zu schonen. So sollen die Verfassungsschützer Dritte nur bei „unmittelbarer Gefahr“ abhören dürfen, so wie es auch der Polizei heute schon erlaubt ist. Das heißt: Es muss nicht nur ein konkreter Verdacht vorliegen, sondern beispielsweise ein Anschlag muss direkt vor der Tür stehen, damit das Mittel des Lauschangriffs angewendet werden darf.

Die Bürgerschaft sollte eigentlich heute über den Gesetzentwurf abstimmen. Nach dem massiven Protest in der Stadt gegen den Entwurf wurde der große Lauschangriff jedoch von der Tagesordnung genommen und soll nun erst nach dem Nachbessern der Koalition am 27. November vom Parlament verabschiedet werden. AHA