Kapstadtring statt Südafrika

Der mutmaßliche Millionenbetrüger Harksen wird wohl bis Januar in der Untersuchungshaft auf seinen Prozess warten müssen. Filmrechte schon verkauft

Der mutmaßliche Millionenbetrüger Jürgen Harksen wartet in Hamburger Untersuchungshaft auf seinen Prozess. „Ein Termin steht noch nicht fest“, betonte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen gestern. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Hamburger Landgerichts möchte das Verfahren „so zügig wie möglich“ beginnen. Wegen der Belastung der Kammer mit anderen Terminen sei damit aber erst ab Januar 2003 zu rechnen. Nach knapp neun Jahren Flucht und einem Leben in Luxus in Südafrika muss sich der Finanzjongleur dann ausgerechnet im Hamburger Gerichtsgebäude am „Kapstadtring“ verantworten.

Das Hauptverfahren gegen Harksen war bereits im Juni 2000 eröffnet worden. Die Anklage wirft dem gebürtigen Flensburger vor, von Januar 1990 bis bis Ende 1992 Anleger in 218 Fällen um insgesamt 63 Millionen Mark (rund 32 Millionen Euro) geprellt zu haben. Für weitere 16 Fälle mit zusammen knapp 7 Millionen Mark muss sich Harksen nicht mehr verantworten, weil diese bereits verjährt waren.

Nachdem Harksen jahrelang seine Auslieferung von Südafrika nach Deutschland verhindert hatte, stimmte er in dieser Woche einer Überstellung zu. Er hatte zunächst seine freiwillige Rückkehr angeboten, wenn ihm die Untersuchungshaft erspart bleiben würde. Dem aber hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen um Harksens Rückkehr nicht zugestimmt.

Als der 41-Jährige dann schließlich in Hamburg eingetroffen war, erließ ein Richter Haftbefehl, und Harksen landete in der Untersuchungshaftanstalt. Sein Leben hinter Gittern will der 41-Jährige mit dem Schreiben eines Buches verbringen. Dies hatte Harksen bereits vor seinem Abflug nach Deutschland angekündigt.

Er übertrug seinen Anwälten zudem exklusive Filmrechte. Nach Angaben der südafrikanischen Zeitung „The Star“ betraf das letzte Stück Papier, das er in Südafrika unterzeichnete, eine entsprechende Vollmacht. „Wir haben die Buch-, Magazin- und Filmrechte“, zitierte das Blatt Harksens Kapstädter Anwalt Michael Luck. Seine in Südafrika zurückgebliebenen Gläubiger machten darauf hin bereits Ansprüche auf etwaige Erlöse aus derartigen Verwertungsrechten geltend. LNO