Die Frauenbeauftragte

Eine „zahnlose Tigerin“

Die Frauenbeauftragte ist bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten einer Behörde zu beteiligen, noch vor dem Personalrat. Sie gibt als erste eine Stellungnahme ab. Sie kann, wenn sie einen Widerspruch zum Landesgleichstellungsgesetz sieht, Widerspruch einlegen. Dann fangen aber die Probleme erst an. Viele sagen, das Gesetz mache die Frauenbeauftragte zur „zahnlosen Tigerin“. Denn sie kann beispielsweise bei der Besetzung einer Stelle eine Ablehnung schreiben. Aber der Senator entscheidet, ob er dem zustimmt oder nicht. Wenn er sich der Meinung der Frauenbeauftragten nicht anschließen will, muss er das der Landesfrauenbeauftragten Ulrike Hauffe schriftlich mitteilen. Die prüft dann den Fall und schreibt gegebenenfalls eine Gegenstellungnahme. Das war‘s dann aber auch schon: Wenn Jutta Sonnemann viel Glück hat, wird ihr Schreiben noch gelesen – dann geht die Angelegenheit aber weiter ihren Gang. Konsequenzen hat der Einspruch nicht. Das Gesetz sieht nämlich keine vor.  sgi