Union: Sextäter härter bestrafen

BERLIN taz ■ Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will Gesetze zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verschärfen. Vor allem bei der so genannten Sicherungsverwahrung von Straftätern gebe es „Schutzlücken“, sagte Fraktionsvize Wolfgang Bosbach gestern bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Sicherungsverwahrung bedeutet, dass Straftäter auch nach dem Ende ihrer Freiheitsstrafe eingesperrt bleiben, wenn Gutachter sie als besonders gefährlich einstufen. Dies muss das Gericht bereits bei der Verurteilung anordnen oder zumindest als Vorbehalt ankündigen. Nach dem Willen der Union soll künftig die Sicherungsverwahrung eines Straftäters auch nachträglich beschlossen werden können.

Außerdem will die Union die Sicherungsverwahrung auf Ersttäter ausdehnen. In dem Gesetzentwurf, der nächste Woche in den Bundestag eingebracht wird, fordert die CDU außerdem eine Ausweitung von DNA-Analysen. „Wir wollen einen DNA-Test bei jedweder Straftat mit sexuellem Bezug“, sagte Bosbach. TGOE

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