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Transsexuelle im Knast – Der Fall Martin Z.

Das Berliner Landesverfassungsgericht hat gestern einem transsexuellen Häftling die Verlegung in eine Frauenhaftanstalt verwehrt und seine Beschwerde gegen einen Beschluss der Senatsverwaltung zurückgewiesen. Martin Z. sitzt seit März 2001 in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Untersuchungshaft. Mit der Begründung, ihm würden dort Verachtung und offene Feindseligkeit entgegengebracht, hatte er seine Verlegung in eine Untersuchungshaft für Frauen beantragt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, die Menschenwürde des Häftlings werde nicht verletzt, da auf seine Situation ausdrücklich Rücksicht genommen werde.