in kürze GERICHTSURTEIL
: Swingen ist sittlich

Swingerclubs sind nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts sittlich. Das sexuelle Geschehen müsse in einem abgeschirmten Raum stattfinden, hieß es gestern. Wenn der Wirt lediglich die Räume bereitstelle, sei der Partnertausch Privatsache (BVerwG 6 C 16.02). (dpa)