Kameraverbot

Mit der „Versteckten Kamera“ zu filmen, mag beim Fernsehen erlaubt sein, nicht aber bei der Arbeit. Heimliche Filmaufnahmen am Arbeitsplatz verletzen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Das berichtete die Stiftung Warentest in der Novemberausgabe von Finanztest.

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm gelte das selbst dann, wenn der Betriebsrat sich mit der Kündigung einverstanden erklärt hatte. In dem vor Gericht verhandelten Fall durfte einer Kassiererin, die beim Diebstahl gefilmt worden war, nicht wegen der Filmaufzeichnung gekündigt werden.(Az.: 11 Sa 1524/00)

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