Doppelmoral bei Biowaffen

Die USA lassen die Verhandlungen in Genf über ein Kontrollregime für das Verbot biologischer Waffen endgültig scheitern – wegen eigener B-Waffen-Programme. Im Falle des Irak könnte dies ein Kriegsgrund sein. Die anderen Staaten kuschen

aus Genf ANDREAS ZUMACH

Wenn zwei Staaten gegen ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen verstoßen, ist das offensichtlich nicht dasselbe. Zumindest dann nicht, wenn es sich um die USA und Irak handelt. Seit Monaten beschuldigt die Bush-Administration das Regime von Saddam Hussein, gegen die B-Waffen-Verbotskonvention von 1972 zu verstoßen. Bagdad betreibe ein Programm zur Entwicklung biologischer Massenvernichtungsmittel oder verfüge sogar bereits über einsatzfähige B-Waffen.

Bislang hat Washington für diese Behauptungen keine Beweise vorgelegt. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die UN-Rüstungsinspektoren im Irak in den nächsten Wochen oder Monaten entsprechende Belege finden. Belege, die die Bush-Administration dann möglicherweise zur Begründung eines Krieges gegen Irak heranziehen wird.

Im Schatten ihrer Kampagne gegen Irak betreiben die USA ihrerseits unter Verstoß gegen die Verbotskonvention bereits seit mindestens Mitte der 90er-Jahre ein eigenes B-Waffen-Programm. Erste öffentliche Hinweise auf das zunächst mit Erfolg geheim gehaltene Programm gab es vor rund zwei Jahren – unter anderem in Artikeln in der New York Times. Inzwischen haben mehrere US-Wissenschaftler, darunter ehemalige MitarbeiterInnen der verbotenen B-Waffen-Programme, deren Existenz bestätigt. Nach Darstellung des Pentagons handelt es sich ausschließlich um „Defensivforschung“ mit dem Ziel, „Abwehrmittel gegen B-Waffen-Angriffe durch feindliche Staaten oder Terroristen“ zu entwickeln.

Gegen diese Darstellung sprechen vom Pentagon bis heute nicht dementierte Berichte, wonach im Rahmen des B-Waffen-Programms der USA auch eine Flugzeugbombe entwickelt wird. Hinzu kommt, dass sich nach übereinstimmender Meinung internationaler Experten bei der B-Waffen-Forschung keine klare Grenze zwischen defensiv und offensiv ziehen lässt. Doch selbst wenn das B-Waffen-Programm der USA zumindest von der politischen Intention her ausschließlich defensiven Zwecken dienen sollte, stellt es einen Verstoß gegen die Verbotskonvention von 1972 dar. Defensivforschung ist zwar nicht grundsätzlich untersagt. Doch nach den sehr eindeutigen Bestimmungen hätte Washington die anderen 145 Vertragsstaaten bereits über den Beginn des Forschungs- und Entwicklungsprogramms und in der Folge auch über dessen Ergebnisse informieren müssen. Das ist nicht geschehen.

Um das eigene Waffenprogramm auch künftig unter Ausschluss internationaler Beobachter betreiben zu können, begann die Bush-Administration bereits im Sommer letzten Jahres mit der Blockade der Verhandlungen in der Genfer UNO-Abrüstungskommission über ein Kontroll-und Inspektionsregime zur Stärkung der Verbotskonvention von 1972. Diese Obstruktionspolitik gegen ein entsprechendes Regime für das B-Waffen-Verbot konnte sich allerdings nur durchsetzen, weil die 60 anderen Mitgliedstaaten der UNO-Abrüstungskommission vor der Bush-Administration kuschten und nicht die Courage aufbrachten, den in sechseinhalbjährigen mühsamen Verhandlungen fertig gestellten Entwurf für ein Überprüfungsregime der Verbotskonvention auch ohne Zustimmung der USA zu beschließen. Deutschland, das sich unter der CDU/FDP-Koalition in den 90er-Jahren noch aktiv, zum Teil ebenfalls gegen erhebliche Widerstände der USA, doch letztlich erfolgreich für das weltweite Verbot von Chemiewaffen und andere multilaterale Rüstungskontrollvereinbarungen engagiert hatte, verhielt sich diesmal weitgehend passiv und passte sich wie die anderen Mitgliedstaaten der UNO-Abrüstungskommission den Wünschen der USA an. Die Anpassung ging so weit, dass auf der am Dienstagabend beendeten Genfer Sitzung der Kommission zum Thema B-Waffen keine Delegation auch nur ein kritisches Wort an die Adresse Washingtons richtete.

Das so genannte Rettungspapier des ungarischen Kommissionsvorsitzenden Toth, mit dessen einvernehmlicher Annahme der weitere Verhandlungsprozess zumindest formal gesichert wurde, ist reine Augenwischerei. Wie von den USA gnädig zugestanden, darf sich die Kommission bis zur nächsten turnusmäßigen Überprüfungskonferenz für die Verbotskonvention im Jahre 2006 einmal jährlich maximal eine Woche pro forma mit dem Thema B-Waffen befassen. Substanzielle Verhandlungen sind unter diesen Bedingungen nicht zu erwarten.