DAS BEAMTENRECHT BEDARF KEINER ÖFFNUNG – ES GEHÖRT ABGESCHAFFT
: Einheitsfront der Lobbyisten

Jetzt empört sich also auch der Deutsche Gewerkschaftsbund darüber, dass die Länder so genannte Öffnungsklauseln ins deutsche Beamtenrecht schlagen wollen. Mit solchen Öffnungen lassen sich, je nach Bundesland, die bislang bundesweit zementierten Löhne für die Staatsdiener variieren. Dagegen sind die Gewerkschafter, und sie befinden sich in einer wahrlich mächtigen Ablehnungsfront. Der Beamtenbund, quasi die Leibwache der Staatsdiener, hält das Beamtenrecht ohnehin für sakrosankt. Selbst der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di verkündet heute, eine Öffnung der Beamtengehälter verstoße gegen das Grundgesetz.

Welcher Film läuft da eigentlich? Nennt sich Ver.di nicht eine moderne Gewerkschaft? Wen will der DGB eigentlich vertreten? Es geht doch bei der Debatte nicht darum, das Beamtenrecht abzuschaffen. Leider – denn dessen Privilegien sind so unangebracht wie altbacken. Sie stammen aus den Zeiten, als die Preußen-Fritzen ihre Beamtenschaft nach dem Vorbild des Militärs formten. Nun hat sich auch der DGB in die Leibgarde der staatlichen „Bedienten“ eingereiht. Um im Bild zu bleiben: Wer es wagt, den Beamten und ihren unzähligen rechtlichen Absicherungen auch nur näher zu treten, wird arretiert.

Dass sich im Jahr 2002 eine solch breite und mächtige Lobbyisten-Koalition für antiquiertes Recht bilden kann, zeigt exemplarisch die Reformunfähigkeit des Landes. Den Regierenden, gerade den rot-grünen, fehlt jede Idee von Veränderung. Stattdessen schlagen sie winzige Details vor, von der Erhöhung der Mehrwertsteuer für Schnittblumen bis zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung. Kein Mensch aus dem politischen Publikum, inklusive der Meinungsmacher, versteht etwas davon. Nur die Interessenvertreter veranstalten ein lautes Geplärre. Die hilflosen Wähler müssen annehmen, das Land gehe unter. Es herrscht politischer Stillstand.

Dabei wäre es nur vernünftig, das Beamtenrecht abzuschaffen. Enthält es doch heute durch nichts mehr zu rechtfertigende Bestimmungen: Warum sollten vor allem Juristen beim Staat arbeiten? Was taugt ein Leistungsbegriff, der von seinen Beschäftigten Anwesenheit und Loyalität verlangt? Wieso soll der Staat den Beamten Pensionen bezahlen, an denen diese sich selbst nur mit Mikrobeträgen beteiligen? Wie unsinnig das alles ist, wird in Kürze eine klug besetzte Kommission des Landes Nordrhein-Westfalen sagen. Die will lieber einen „Staatsdiener neuen Typs“. Das wollte auch der DGB. Damals, in den 60ern. Demnächst wird er wohl dafür sorgen, dass seine eigenen Vorschläge zu Fall gebracht werden. CHRISTIAN FÜLLER