Das Laub muss weg, egal wie

Das Laub ist gefallen, und viele Anwohner stören sich über die Farbenpracht auf den Gehwegen. Die Gemeinde hat auch das Recht, von ihren Bürgern das Säubern der Gehsteige vom Laub zu verlangen. Kommen die Bürger dieser Aufgabe nicht nach, darf die Kommune das Laubfegen an eine Firma vergeben und den Hauseigentümern die Rechnung schicken, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg geurteilt. (Az 5 A 127/01)