: Erst die Trennung, dann...
Wenn Ehe oder Beziehung kaputt sind, kann man auch noch den Versicherungsschutz verlieren
Wenn Verheiratete oder langjährig Zusammenlebende ihre Lebenswege nach einer Weile wieder entflechten müssen, sollten sie auch gemeinsame Versicherungen im Auge haben: Etwa in der Privat-Haftpflicht oder beim Versicherungsschutz für die gemeinsame Wohnung kann mit der Trennung mindestens eine beteiligte Person ihren Versicherungsschutz verlieren.
Ob verheiratet oder „nur“ zusammenlebend macht dabei schon den ersten Unterschied: Bei ersteren ändert sich der Versichertenstatus bei der offiziellen Scheidung, bei letzteren beim Auszug. Beispiel Haftpflichtversicherung: Bei Scheidung fällt der / die in der Familienhaftpflicht mitversicherte Person aus dem Schutz heraus. Beim Hausrat wird es komplizierter: Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus, zieht „sein“ Schutz mit in die neue Wohnung um. Das bedeutet, dass die ehemals gemeinsame Wohnung nicht mehr versichert ist. Waren beide PartnerInnen VersicherungsnehmerInnen, müssen sie der Versicherung mitteilen, für welche Wohnung die Versicherung weiter gilt. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung bleibt nur noch bei der eingetragenen VersicherungsnehmerIn und deren Kindern. taz
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