die pläne von rot-grün

Verspätung soll kosten

Die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) von 1938 legt fest, dass die Bahn bei Ausfall oder verhinderter Weiterfahrt ihre Kunden weiterbefördern muss. Wie, wann und womit, hängt allein von der Bahn und ihrer Kulanz ab. Darauf verweist sie auch bei Beschwerden. Noch. Denn die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen fordern verbindliche, also gesetzliche Entschädigungsregelungen für Bahnreisende bei Unpünktlichkeit. Die Ansprüche der Reisenden sollen künftig bundesweit – nach dem Vorbild der Düsseldorfer Verbraucherzentrale – von unabhängigen Schlichtungsstellen durchgesetzt werden. Ein entsprechender Beschlussantrag (14/9671) liegt zurzeit zur Prüfung im Bundesverkehrsministerium. Zusätzlich hat das Verbraucherschutzministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Im Frühjahr soll der Bundestag die Ergebnisse der ministeriellen Prüfungen debattieren. Anschließend könnte dann die endgültige Gesetzesinitiative gestartet werden. HH