miethai & co Heizungsausfall
: Nur keine kalten Füße

Nach der langen „Sommerpause“ stellen sich manche Probleme bei der Inbetriebnahme der Heizungen ein. Die Heizkörper bleiben kalt oder die Wohnung wird trotz der angestellten Heizungen nicht richtig warm. Handelt es sich um Heizungen, die der Vermieter eingebaut hat, muss er auch dafür sorgen, dass die Wohnung während der üblichen Tagesstunden, d. h. in der Zeit von 7 bis 23 bzw. 24 Uhr (AG Hamburg, WM 96, 469) ausreichend erwärmt wird. In der Regel wird man eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad als ausreichend ansehen können. Ist im Mietvertrag eine höhere Temperatur zugesagt, ist diese maßgeblich.

Wird eine ausreichende Temperatur nicht erreicht, muss der Vermieter Abhilfe schaffen, dann liegt ein Mangel der Wohnung vor, der zu einer Mietminderung berechtigen kann. Um das auch nachweisen zu können, sollte die Temperatur in der Zimmermitte ca. einen Meter über dem Fußboden gemessen werden.

Werden von vornherein einige Zimmer ohne Heizkörper vermietet (z. B. bei Altbauten häufig: WC/Küche/Bad), so gilt diese Ausstattung als vereinbart und der Vermieter ist nicht verpflichtet, im Nachhinein für eine Beheizung zu sorgen. Fällt die Heizung aus, sollte der Vermieter schriftlich darauf hingewiesen (Einschreiben/Rückschein) und ihm eine Frist (Datum nennen) gesetzt werden, bis zu der er um Reparatur gebeten wird. Um Minderungsrechte zu erhalten, sollte ebenfalls mitgeteilt werden, dass die Miete ab sofort unter dem Vorbehalt der Mietminderung gezahlt wird. Nach Fristablauf können die Mieter selbst eine Reparatur in Auftrag geben, deren Kosten sie aber vorstrecken müssen. Ersetzt der Vermieter die Rechnung nicht, kann der Betrag mit der nächsten Miete verrechnet werden.

Nur im Ausnahmefall (Wochenende, der Vermieter ist nachweislich nicht erreichbar) können Mieter sofort einen Notdienst rufen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.

Fotohinweis: Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de