in kürze ARBEITSLOSENGELD
: Nur für Freigänger

Häftlinge haben nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist nur bei bewilligtem Freigang der Fall, entschied das Bundessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: B 11 AL 9/02 R). (dpa)