Richter pfeifen Kolumbiens Staatschef zurück

Verfassungsgericht erklärt die per Resolution von Álvaro Uribe eingerichteten Kriegszonen für verfassungswidrig

BUENOS AIRES taz ■ Rückschlag für den kolumbianischen Präsident Álvaro Uribe: Das Verfassungsgericht erklärte Dienstag die zwei eingerichteten Kriegszonen für verfassungswidrig. Uribe hatte in mehreren Regionen den Ausnahmezustand ausgerufen und sie zu Kriegsgebieten erklärt, in denen das Militär staatliche Aufgaben übernimmt.

So konnten die Kommandanten in den Kriegszonen verdächtige Personen ohne Haftbefehl festnehmen, eine Ausgangssperre verhängen oder Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss vornehmen. Auch müssen Besucher bei der Einreise schwere Kontrollen über sich ergehen lassen, sich Fingerabdrücke nehmen und von den Streitkräften fotografieren lassen. Auch UN-Mitarbeiter sollten sich diesen Maßnahmen unterziehen müssen.

In seiner Begründung erklärte der Präsident des Verfassungsgerichts, Marco Gerardo Monroy, dass alle Festnahmen und Durchsuchungen einen richterlichen Bescheid benötigten und andernfalls die Grundrechte verletzten. Das Gericht erklärte auch die Vorgehensweise der Regierung bei der Errichtung der Kriegszonen für verfassungswidrig. Uribe hatte die Zonen eigenwillig per Resolution zu Kriegsgebieten erklärt. Nach Ansicht des Gerichts müsste jedoch der Kongress solche Gebiete ausrufen. Die Behinderung von Journalisten in den Kriegsgebieten verstoße ebenfalls gegen die Verfassung. Die für verfassungswidrig erklärten Maßnahmen waren die Grundpfeiler der Sicherheitspolitik von Präsident Álvaro Uribe, der so versucht die Guerilla des Landes militärisch zu besiegen. INGO MALCHER