EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht

Männerwehrpflicht wird von EU-Recht nicht erfasst. Kläger fühlt sich diskriminiert

LUXEMBURG dpa ■ Die ausschließlich für Männer geltende Wehrpflicht verstößt nach Auffassung der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen Europarecht. Mögliche negative Folgen für das Berufsleben würden von den EU-Vorschriften über die Gleichbehandlung der Geschlechter nicht erfasst, erklärte Generalanwältin Christine Stix-Hackl in ihrer Stellungnahme zur Klage eines deutschen Wehrpflichtigen gestern.

Damit dürften die Aussichten des 20-jährigen Alexander Dory, seine Verpflichtung zum Wehrdienst für nichtig erklären zu lassen, erheblich gesunken sein. Denn die Richter des EU-Gerichtshofs folgen mit ihren Urteilssprüchen in den meisten Fällen dem Gutachten der Generalanwälte, obwohl sie daran nicht gebunden sind.

Dory will erreichen, dass der EuGH die Wehrpflicht nur für Männer als Diskriminierung und Verstoß gegen europäisches Recht einstuft. Er argumentiert, für die einseitig auf Männer bezogene Wehrpflicht gebe es keine sachlichen Gründe, nachdem der EuGH Frauen den freiwilligen Zugang zur Bundeswehr erlaubt habe. Die Wehrpflicht benachteilige Männer auch wegen der damit verbundenen Folgen für das Berufsleben, weil sie zeitweise gar nicht und gegenüber Frauen erst verzögert Zugang zum Arbeitsmarkt hätten.