Hilft Schröder bei US-Alleingang?

Die Bundesregierung verweigert die Auskunft, ob sie den USA auch dann logistische Unterstützung gewährt, wenn die Amerikaner ohne UN-Mandat Krieg gegen den Irak führen. Der Kanzler hofft, dass eine Intervention verhindert werden kann

aus Berlin JENS KÖNIG

Dass die Bundesregierung den USA im Falle eines Irakkrieges Unterstützung gewährt, ihnen Überflugrechte einräumt, den Transit von Truppen in Deutschland garantiert und US-Einrichtungen schützt – all das ist seit Mitte dieser Woche bekannt. Nicht bekannt hingegen ist, ob Deutschland diese Unterstützung nur dann leisten wird, wenn die Amerikaner auf der Grundlage eines UN-Mandats militärisch gegen den Irak vorgehen werden. Und das wird vorerst auch unbekannt bleiben. Die Bundesregierung will sich in dieser Frage nämlich nicht festlegen.

Positiv formuliert könnte man sagen, die Regierung lässt offen, ob ihre Unterstützung an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg führte gestern zwei Gründe für diese Haltung an. Zum einen sei in der Anfrage der USA an die Bundesregierung keine Differenzierung hinsichtlich der Art der Militäraktion vorgenommen worden, sagte Steg. Also müsse dies „auch nicht zwangsläufig“ in der deutschen Antwort geschehen.

Zum anderen sei es ja gerade das Ziel der Bundesregierung, die UN-Resolution 1441 zur Entwaffnung Saddam Husseins mit friedlichen Mitteln durchzusetzen. Wie sich Deutschland verhalte, wenn das scheitert und die USA einen Krieg gegen den Irak ohne UN-Mandat beginnen, sei also reine Spekulation. Die Frage, ob die Bundesregierung ihre Hilfszusage möglicherweise wieder zurückziehe, beantwortete der stellvertretende Regierungssprecher mit einem Satz, der nur so klang, als stecke dahinter höhere Philosophie. „Ich müsste mir eine Situation vorstellen, die ich mir in der jetzigen Situation nicht vorstellen kann“, sagte Steg.

Viel treffender ist also die Behauptung, dass die Bundesregierung eine klare Auskunft verweigert. Ob Deutschland auch im Falle eines amerikanischen Alleingangs ohne UN-Mandat die versprochene Unterstützung leisten wird, stellt die Bundesregierung nämlich vor ein heikles politisches und juristisches Problem. Wenn die Amerikaner ohne Legitimation durch die UNO einen Krieg beginnen, verstößt das nicht nur nach Ansicht eines so notorischen Pazifisten wie Christian Ströbele gegen das Völkerrecht. Die meisten Völkerrechtler sehen das ebenso. Die Beteiligung an einem solchen Angriffskrieg ist nach dem Grundgesetz verboten.

Nicht zuletzt deswegen hätte es die Bundesregierung gern gesehen, wenn in der UN-Resolution 1441 festgeschrieben worden wäre, dass über einen Irakkrieg in einer neuen Resolution entschieden werden müsse. Jetzt heißt es in der Resolution 1441 lediglich, dass sich der UN-Sicherheitsrat mit dieser Frage noch einmal „befassen“ muss.