Keine Panik zum Jahresende

Wer in diesem Jahr nicht mehr „riestern“ will, sollte sich in Ruhe entscheiden

„Manche werden nervös“, stellt die Hamburger Verbraucherzentrale angesichts des näher rückenden Jahresendes fest, weil „sie gehört haben, sie müssten jetzt noch schnell einen Riester-Vertrag abschließen.“ Doch die Verbraucherzentrale rät: „Besser in Ruhe die richtige Wahl treffen und notfalls die Zulage für das Jahr 2002 verlieren, als übereilt einen falschen Vertrag abschließen, aus dem man nur mit hohen Kosten wieder aussteigen kann.“ Ein Riester-Vertrag unterliege zahlreichen Einschränkungen. So kann man ihn zum Beispiel nicht vererben, und die Rente wird nicht ins Ausland gezahlt. Gleichwohl lohne er sich „wegen der Rendite fast für jedermann“. Bezogen auf das selbst eingesetzte Kapital, seien samt staatlicher Förderung Erträge möglich, die „bei gleichem Risiko von anderen Anlagen kaum zu schlagen sind“.

Zur Auswahl stehen auch nicht beliebig viele Möglichkeiten zur Geldanlage, sondern nur Anlageformen, die staatlich zertifiziert sind, beispielsweise eine private Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparpläne. „Jeder sollte versuchen“, so die Verbraucherschützer, „einen optimalen Vertrag zu finden.“

Außerdem raten die Hamburger dazu, vor die Sorge um die finanzielle Sicherheit im Alter zunächst die hinreichende Absicherung der täglich gegenwärtigen Lebensrisiken zu stellen: „Das Sparen für die Zusatzrente wird schon im Ansatz zunichte gemacht, wenn die gegenwärtige Existenzgrundlage wegbricht.“ Das könne passieren, wenn jemand seine Erwerbsfähigkeit verliere, wenn der Hauptverdiener der Familie sterbe oder wenn jemand dauerhaft hohen Schadenersatz zahlen müsse.

Denn wer anderen einen Schaden zufüge, müsse sich unter Umständen Einkommen und Vermögen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze pfänden lassen – und das womöglich ein Leben lang. Hier gilt es, dem finanziellen Ruin mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorzubeugen. Zudem sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein, die bei Invalidität möglichst den vollen Einkommensverlust abdeckt. Und wenn „der Lebenspartner, der gleichzeitig der Hauptverdiener ist, plötzlich und unerwartet stirbt, bedeutet das neben menschlichem Schmerz häufig auch eine finanzielle Katastrophe“.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb zu einer Risikolebensversicherung in Höhe von mindestens dem Fünffachen des Jahreseinkommens. Zwar lasse sich der Versicherungsschutz für Erwerbsminderung und Hinterbliebenenabsicherung auch in Riester-Verträge einschließen. Das führe jedoch lediglich zu „Minirenten, da der größte Teil der Einzahlung zum Sparen benötigt wird, weil der Anbieter zum Ende der Ansparzeit 85 Prozent der eingezahlten Beiträge garantieren muss“.

Ein weiterer Punkt spreche dagegen, bei Riester-Verträgen und auch anderer Privatvorsorge Risikoschutz mit der Geldanlage zu koppeln: „Man läuft Gefahr, später seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte oder wenn man wegen finanzieller Engpässe nicht mehr in der vereinbarten Höhe in den Vertrag einzahlen kann.“ Also: Lieber auf ein Jahr staatliche Förderung verzichten und sich ausgiebig Zeit nehmen und beraten lassen als in Torschlusspanik verfallen.

ALO

Telef. Beratung der Verbraucher-Zentrale Hamburg: Di. bis Do., 10 bis 18 Uhr, Tel. 01 90-77 54 42 (1,24 €/Min.)