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: Kein Recht auf Überflug

Ein wenig gelichtet haben die Grünen und ihre neu gewählte Sprecherin Angelika Beer den Nebel aus Zwecklügen, Halbwahrheiten und semantischen Pirouetten, der seit Wochen um die deutsche Unterstützung respektive Beteiligung an einem Irakkrieg verbreitet wird: Den USA für militärische Maßnahmen gegen Irak, für die kein Mandat der UNO vorliegt, Überflugrechte zu gewähren und die Nutzung militärischer Anlagen auf deutschem Boden zu gestatten, würde sowohl gegen die Verfassung wie gegen das Völkerrecht verstoßen.

Kommentar von ANDREAS ZUMACH

Es ist zu wünschen, dass sich Außenminister Fischer und die anderen grünen Kabinettsmitglieder diesen klaren Worten der sie tragenden Partei möglichst bald öffentlich anschließen – und dabei endlich auch die unhaltbare Behauptung des Kanzlers und seines Verteidigungsministers richtigstellen, Deutschland könne den USA die Überflug- und Nutzungsrechte aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht verweigern. Tatsache ist: Aus keinem der einschlägigen bilateralen und multilateralen Abkommen Deutschlands mit den USA und den anderen Nato-Partnern ergibt sich eine entsprechende Verpflichtung.

Bleibt ferner zu hoffen, dass die Grünen nicht wiederum Wochen brauchen, um sich klar gegen die Anforderung der USA auszusprechen, Awacs-Flugzeuge mit deutschen Soldaten in einem Irakkrieg zu verwenden. Bereits der Einsatz von deutschen Soldaten auf Awacs-Systemen im letzten Golfkrieg war ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Denn die Awacs-Flugzeuge wurden nicht nur zur defensiven Luftaufklärung eingesetzt, mit denen ihr Einsatz seinerzeit begründet wurde – sie dienten auch als Feuerleitsysteme für Kampfflugzeuge der Golfkriegsallianz, denen sie Zieldaten für Einsätze gegen den Irak lieferten. Mit einer solchen Verwendung ist auch jetzt wieder zu rechnen.

Im Übrigen: Anders als die Grünen nahe legen, erwüchse selbst aus einem eventuellen Mandat des UNO-Sicherheitsrats für militärische Maßnahmen gegen Irak keineswegs eine automatische völkerrechtliche Verpflichtung für Deutschland, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen. Auch ein UNO-Mandat enthebt die Bundesregierung nicht der Pflicht zu überprüfen, ob eine Beteiligung an militärischen Maßnahmen verfassungskonform, angemessen und zweckmäßig ist. Erst recht nimmt ein UNO-Mandat der rot-grünen Koalition nicht das Recht, sich gegen eine Beteiligung am Krieg zu entscheiden.