EU-Atombehörde: viel kompetenter

FREIBURG taz ■ Der EU-Ableger Euratom ist grundsätzlich auch für die Sicherheit von AKWs zuständig. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Klage der EU-Kommission. Die Regierungen im EU-Ministerrat hatten dies bestritten und nur eine Kompetenz für den Gesundheitsschutz, also die Auswirkungen von Radioaktivität auf den Menschen, anerkannt. Der EuGH hielt diese Unterscheidung für künstlich und legte den Euratom-Vertrag weit aus. Wieweit die Euratom-Zuständigkeiten bei der Sicherheit von AKWs konkret reichen, musste gestern nicht geklärt werden. Anlass für den Streit war ein Abkommen über nukleare Sicherheit der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO, dem die EU beitreten wollte. In Brüssel wird derzeit verstärkt über die Kompetenzen der EU in der Atompolitik gestritten. CHR