in kürze FDP-SPENDENAFFÄRE
: Nicht gütlich geeinigt

Eine Güteverhandlung um ein FDP-Sonderkonto von Möllemann ist vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht gescheitert. Der Exhauptgeschäftsführer der NRW-FDP, Kuhl, hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Der FDP-Anwalt lehnte die gütliche Einigung ab. (dpa)