Misston im Luftraum

In der Frage der Überflugrechte für die USA im Kriegsfall kommen SPD und Grüne nicht auf einen Nenner. Fischer erinnert an Irak-Resolution

BERLIN afp ■ Die Frage nach Überflugrechten für die USA im Kriegsfall beantwortet die Koalition nach wie vor nicht mit einer Stimme. SPD-Fraktionsvize Gernot Erler betonte gestern, den USA würden auch ohne UN-Mandat Überflugrechte in Deutschland gewährt. Ähnlich äußerte sich der innenpolitische SPD-Fraktionssprecher Dieter Wiefelspütz. Die Grünen hatten am Wochenende bei ihrem Parteitag in Hannover beschlossen, bei einem Irak-Angriff ohne UN-Mandat den USA weder logistische Unterstützung noch Überflugrechte zu gewähren. Sie berufen sich auf Artikel 26 des Grundgesetzes, der die Vorbereitung eines Angriffskriegs verbietet und unter Strafe stellt.

Bundesaußenminister Joschka Fischer kritisierte die derzeitige Diskussion als „rein theoretisch“. In Deutschland werde eine „Debatte von gestern“ geführt, die „nicht mehr von der Resolution 1441 ausgeht“, bemerkte er am Rande der EU-Außenministerrunde in Brüssel. Die Frage, ob für einen militärischen Angriff auf Irak eine weitere UN-Entschließung nötig sei, ließ er offen. Dies bleibe in der Resolution 1441 unentschieden.

Die Überflugrechte „werden auf jeden Fall gewährt“, sagte Erler bei Radio Eins. „Das ist schon zugesagt worden, das ist schon verbindlich.“ Wiefelspütz sagte dem MDR, wegen der völkerrechtlich verbindlichen, klaren Rechtslage gebe es für Deutschland nichts zu erlauben. „Mit oder ohne UN-Mandat haben die USA ein Recht, hier zu fliegen und ihre Basen in Deutschland zu nutzen“, sagte er. Einzelheiten seien im Nato-Truppenstatut geregelt.

Das Nato-Truppenstatut stammt von 1951 und gestand den ehemaligen Besatzungsmächten umfangreiche Rechte in der alten Bundesrepublik zu. Nach der deutschen Vereinigung wurde der rechtliche Status der verbündeten Streitkräfte per Zusatzabkommen von 1993 angepasst. Nach einer Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für Internationales Recht bedürfen seither Land- und Luftübungen ausländischer Streitkräfte der Zustimmung deutscher Stellen, wenn sie außerhalb der Liegenschaften dieser Streitkräfte abgehalten werden sollen. Deutsches Recht gilt grundsätzlich auch auf diesen Liegenschaften.

CSU-Landesgruppenchef Michael Glos sagte der SPD die Unterstützung der Union für den Fall zu, dass es in der Koalition keine Mehrheit für die Gewährung der Überflugrechte auch ohne UN-Mandat geben werde. Das deutsch-amerikanische Verhältnis würde sonst „Schaden nehmen“, sagte Glos im ZDF.