Teurer Streik für Ver.di

Bundesarbeitsgericht: Rechtswidriger Streik der ÖTV im Jahr 2000 kostet Ver.di 3 Millionen Euro Schadenersatz

ERFURT rtr ■ Auf Ver.di kommt eine Schadenersatzforderung von drei Millionen Euro zu, nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen von der Vorgängerin ÖTV organisierten Streik für rechtwidrig erklärt hat. Die BAG-Richter entschieden gestern, die damalige Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr habe mit einem Streik in der Müllverbrennungsanlage Bonn unzulässige Ziele verfolgt. Der Arbeitskampf sei deshalb illegal gewesen.

Im Sommer 2000 hatte die ÖTV die privatisierte Müllverbrennungsanlage mit einem Streik für etwa zwei Monate stillgelegt. Sie hatte unter anderem gefordert, dass das Unternehmen sich zur Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband verpflichtet. Damit verletzte sie laut BAG die Friedenspflicht, weil der dauerhafte Verbleib des Unternehmens im Kommunalen Arbeitgeberverband nicht mit der Koalitionsfreiheit vereinbar sei.