Niederlage für WestLB

Im Streit um Beihilfen verurteilt der EuGH Deutschland, weil eine Kommissionsrüge nicht umgesetzt wurde

FREIBURG taz ■ Eins zu null für die EU-Kommission. Im Streit mit der WestLB hat EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti gestern beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen ersten Erfolg erzielt. Die Richter stellten fest, dass Deutschland eine Kommissions-Entscheidung jahrelang nicht umgesetzt hat und damit EU-Recht verletzte.

Konkret geht es um eine Finanzspritze des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1991. Um das Eigenkapital der WestLB zu erhöhen, wurde damals die Wohnungsbauförderungs-Anstalt (Wfa) an die öffentliche Bank übertragen. Als Gegenleistung erhielt das Land eine jährliche Verzinsung in Höhe von 0,6 Prozent des Jahresgewinnes. Zu wenig, befand die EU-Kommission. Marktüblich sei eine Verzinsung von 9,2 Prozent. Es handele sich daher um eine „unzulässige Beihilfe“, die den Wettbewerb mit privaten Banken verfälsche. Deshalb müsse die WestLB rund 400 Millionen Euro an das Land zurückzahlen, entschied die Kommission 1999, mit Zinsen geht es sogar um 800 Millionen Euro – eine gewaltige Summe.

In der Folge tüftelten daher Land, Bank und Bundesregierung mehrere Modelle aus, wie eine Rückzahlung vermieden werden könne. So war etwa daran gedacht, die 800 Millionen Euro als „stille Einlage“ des Landes in der Bank zu belassen. Die Kommission lehnte jedoch alle Modelle ab. Die Vorschläge entsprächen nicht dem Verhalten eines privaten Investors und seien daher als neue unzulässige Beihilfen zu werten.

Vor dem EuGH erhielt die Kommission nun Recht. Deutschland habe seine Pflicht zur Rückforderung der Beihilfe nicht rechtzeitig umgesetzt, entschieden die EU-Richter. Eine Barzahlung sei allerdings nicht zwingend, auch alternative Maßnahmen kämen in Betracht, solange sie transparent und wettbewerbskonform sind. Die vorgelegten Modelle hätten jedoch, so der EuGH, diesen Anforderungen nicht genügt oder seien nicht konkret genug gewesen. Laut WestLB ist dieser Streit inzwischen allerdings beigelegt. Bei der im Sommer erfolgten Aufspaltung der Bank in die kommerzielle WestLB AG und die öffentlich-rechtliche Landesbank NW verbleibe das WfA-Kapital im öffentlich-rechtlichen Bereich, womit die Komission einverstanden sei.

Ob die WfA-Finanzspritze überhaupt eine unzulässige Beihilfe war, klärt derzeit in einem zweiten Verfahren das Europäische Gericht erster Instanz. Ein Ergebnis wird mit großem Interesse erwartet, denn inzwischen hat die Kommssion auch gegen fünf weitere Landesbanken wegen ähnlicher Kapitalaufstockungen Untersuchungen eingeleitet. CHRISTIAN RATH