Überplakatieren verboten

Neue Qualität im Homo-Plakatstreit: Jetzt wird‘s gerichtlich

Zum Welt-AIDS-Tag am ersten Dezember trat ein altes Problem der lesbisch-schwulen Party-Szene wieder einmal überdeutlich zu Tage: Professionelle VeranstalterInnen schienen sich gegenseitig die Werbung zu zerstören. Die Auseinandersetzungen, gehen möglicherweise zu Lasten der gemeinnützigen Einrichtungen, die auf die Benefizerlöse angewiesen sind. Jetzt hat der seit Wochen schwelende Konflikt um die Plakate eine neue – juristische – Qualität bekommen.

Die Veranstalterin „DJane Ira“ von der Agentur „Heartbeatevents“ hat beim Bremer Landgericht erreicht, dass gegen das Vorgehen ihrer Konkurrentin, der Veranstalterin „Rocky“ von der Agentur „dont cry mama!“ (dcm) eine einstweilige Verfügung erlassen wurde. Danach dürfe Rocky nicht mehr die Plakate ihrer Konkurrentin abreißen oder überkleben. Außerdem dürfe sie nicht länger öffentlich behaupten, dass „Heartbeatevents“ die Plakate von dcm überklebe oder herunterreiße. Sollte sich die in die Schranken gewiesene Veranstalterin nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ihr eine Strafe von bis zu 250.000 Euro, teilte „Heartbeatevents“ mit.

Rocky hat vor allem für das lesbisch-schwule Zentrum „Rat und Tat“ Partys organisiert. „Heartbeatevents“ ist im September mit den „Homos on board“-Partys als neue Veranstalterin auf dem Bremer Markt erstmals aufgetreten. ube