Kein Prozess um Moussaoui-Beweise

Mutmaßlicher Al-Quaida-Terrorist, dem in den USA die Todesstrafe droht, verzichtet auf Klage in Deutschland

FREIBURG taz ■ Die deutschen Gerichte werden sich nun doch nicht mit dem Fall Moussaoui beschäftigen. Der in den USA inhaftierte vermeintliche Al-Qaida-Terrorist hat seinem Hamburger Anwalt Gerhard Strate kein Mandat für eine Klage gegeben. Es wird deshalb ungeklärt bleiben, ob Deutschland belastende Unterlagen an die USA übergeben darf, obwohl Moussaoui dort die Todesstrafe droht.

Moussaoui wurde vor den Attentaten am 11. September 2001 verhaftet, weil er in einer Flugschule nur fliegen, nicht aber starten und landen lernen wollte. Seit dem Frühjahr versuchten die USA belastende Unterlagen von Deutschland zu bekommen – was die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin verweigerte. Erst als die USA zusicherten, die Beweismittel nicht zur Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe zu verwerten, kam Bewegung in die Sache. Die neue Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gab grünes Licht für die Rechtshilfe. Anwalt Strate hielt die Note der USA allerdings nicht für ausreichend. Er kündigte einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht an, der die Übergabe der Unterlagen verhindern sollte.

Jetzt musste Gerhard Strate einen Rückzieher machen. Moussaoui, der sich in den USA selbst verteidigt, war nicht zu einer Klage in Deutschland zu bewegen. Strate hat keine Erklärung dafür, auch Moussaoui hat seine Haltung nicht begründet.

Ohne Prozess kann nun auch nicht überprüft werden, warum die Rechtshilfe nach dem Ministerinnenwechsel von Däubler-Gmelin zu Zypries so plötzlich vorankam. Im Justizministerium betont man, dass es „keine neue Linie“ der Bundesregierung gibt. Die diplomatische Note der USA entspreche den früheren Gepflogenheiten. CHRISTIAN RATH