Bankchefs dürfen sich auf Pensionen ausruhen

Gutachter: Regressforderungen gegen ehemalige Vorstände der angeschlagenen Bankgesellschaft kaum durchsetzbar

Die angeschlagene Bankgesellschaft Berlin dürfte nach Einschätzung aus Unternehmenskreisen Schwierigkeiten haben, ihre Schadenersatzforderungen gegenüber ehemaligen Verantwortlichen durchzusetzen. Dem Aufsichtsrat solle am Dienstag ein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden, das zu dem Schluss komme, dass Regressforderungen juristisch kaum durchsetzbar seien, hieß es in den Kreisen. Dies gelte vor allem für die Rücknahme von Pensionsforderungen: „Da ist schlicht nichts zu holen.“ Die Bankgesellschaft selbst lehnte gestern einen Kommentar ab.

Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost kommen gleich zwei Gutachten zu dem Ergebnis, dass Exvorstandschef Wolfgang Rupf sowie ehemalige Vorstandskollegen wegen der Schieflage des Finanzkonzerns nicht belangt werden können. Demnach heißt es in einem Gutachten der Münchner Kanzlei Nörr/Stiefenhofer/Lutz, es liege „kein schwerwiegender Fall vor, der auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage ... den Widerruf einer Pension mit guten Aussichten auf Erfolg erlauben würde“.

Bei einem Großteil der Manager sei nach Ansicht der Juristen nur ein „teilweiser Widerruf des Übergangsgeldes denkbar“, heißt es laut Morgenpost in dem Gutachten. Voraussetzung sei jedoch der Nachweis existenzbedrohender, zumindest aber „extrem hoher Schäden“ im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen. Damit würden außer Rupf auch der frühere Berliner CDU-Fraktionschef und Bankenmanager Klaus Landowsky und andere ehemalige Vorstände entlastet.

Die Bankgesellschaft war durch riskante Immobiliengeschäfte an den Rand der Pleite geraten. Sie konnte nur durch eine Finanzspritze des Landes in Höhe von 1,7 Milliarden Euro und einer Risiko-Abschirmung für das Immobiliengeschäft über 21,6 Milliarden Euro gerettet werden. RTR, DPA