Hausarzt frei mit Richters Segen

Der Prozess gegen einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung einer 56-jährigen Patientin ist gestern vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung von 5.000 Euro Geldbuße eingestellt worden. Der Hausarzt stand vor Gericht, nachdem die Frau im Mai 2000 an einer Überdosis der von ihm verschriebenen Medikamente verstorben ist. Die Beweisaufnahme hatte zu keinem Schuldspruch geführt, es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die süchtig machenden Beruhigungsmittel an jenem Tag zum Tode führten. Der Angeklagte selbst hatte den Vorwurf eines Kunstfehlers zurückgeweisen. Die Frau habe unter ihrer Trinkerei gelitten, sie habe sich für Tabletten statt Alkohol entschieden. „Ich sah keine andere Möglichkeit, ihr zu helfen“, behauptete der Hausarzt. Der Mediziner hatte die Tabletten seit 1998 verschrieben. Ein Gutachter hatte erklärt, das Mittel solle höchstens 14 Tage zur Entwöhnung eingesetzt werden. Das Verfahren wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. DPA