Bahn vergisst Tarif-Unterlagen

Beim neuen Preissystem nicht alle Vorschriften zur Information der Kunden eingehalten

BERLIN taz ■ Eine Panne bei der Einführung des neuen Preissystems beschert der Deutschen Bahn AG Ärger. Es wurde anscheinend vergessen, die Fahrkartenausgaben mit allen vorgeschriebenen Informationen zu beliefern. Gemäß Paragraf 11 der Eisenbahn-Verkehrsordnung haben Bahnkunden einen Rechtsanspruch, die Originaltarife einzusehen. Aber den Fahrkartenschaltern fehlen viele der gesetzlich vorgeschriebenen Tarifunterlagen, so etwa die Preisliste oder der Entfernungsanzeiger. Dieser ist zum Beispiel wichtig für das Ermitteln der zugelassenen Reisewege bei einem bestimmten Preis. In Paragraf 11 der Verkehrsordnung heißt es: „Die Fahrpreise enthält der Tarif. Er ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftstellen zur Einsicht bereitzuhalten.“ Immerhin haben die Verkaufscomputer des Schalterpersonals alle Preise gespeichert. Aber die eigenhändige Information ist dort für den Kunden bisher nicht möglich.

Bahnsprecher Achim Stauß räumte gegenüber der taz ein, dass die fehlenden Tarifunterlagen zur Pflichtausstattung der Bahnhöfe gehören. Die Lieferung werde in den nächsten Tagen oder Wochen erfolgen, versicherte Stauß. Des Weiteren sollen im Internet und an den neuen Fahrkartenautomaten die Preisinformationen verbessert werden. Künftig will die Bahn zum Beispiel verraten, was Streckenzeitkarten für Berufspendler kosten. Über die entsprechenden Wochen- oder Monatskarten finden sich derzeit keine genaueren Angaben. BURKHARD WUTZKE