in kürze ANERKANNTE FLÜCHTLINGE
: Mehr Schutz

Anerkannte Flüchtlinge, die in absehbarer Zeit auch nicht in einen anderen als ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden können, dürfen nicht mit einer Duldung abgespeist werden. Vielmehr müssen die Behörden eine Aufenthaltsbefugnis erteilen, so das BVerwG (Az: 1 C 3.02). (afp)