Nicht auf vereisten Radwegen fahren

Bremen (taz) – Auch Radwege, die als „benutzungspflichtig“ ausgeschildert sind, müssen nicht befahren werden, wenn sie verschneit oder vereist sind. Der ADFC empfiehlt Radfahrern stattdessen, auf dieStraße auszuweichen, sofern diese geräumt sei. Wer absteigt und das Rad schiebt, darf selbstredend auch den Gehweg benutzen.