von recht und gesetz
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Mich mobbt keiner mehr! Eine Selbsterfahrungsgruppe für Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz von Mobbing betroffen sind, bietet der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) an. An sieben Abenden üben Betroffene unter therapeutischer Anleitung Selbstwahrnehmung, Selbstbehauptung und klare Kommunikation, um Auswege aus der Mobbing-Sackgasse zu finden. Ab Donnerstag, 23. Januar. Kosten: 145 Euro (Ermäßigung möglich). Infos ☎ 306 23 212

Zum Jahresende verjähren offene Rechnungen – aber die ÖRA kann helfen. Wer schriftlich oder persönlich einen Güteantrag bei der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle stellt, kann den Anspruch auf sein Geld trotzdem wahren. Letzte Abgabe: Montag, 30. Dezember, 13 Uhr. ÖRA, Holstenwall 6. Oder bis zum 31. Dezember, Mitternacht, in den fristwahrenden Nachtbriefkasten beim Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1. Infos ☎ 428 43 -41 52 oder -30 73.

Die Zahl überschuldeter Haushalte in Deutschland wächst. Deshalb haben Justizbehörde und Behörde für Soziales und Familie (☎ 428 63 28 06) eine Broschüre über Verbraucherinsolvenzverfahren erstellt, die über die Verfahrenskostenhilfe und den Weg, sich von den Schulden zu berfreien, informiert. Es gibt sie kostenlos in den Öffentlichen Bücherhallen oder bei den bezirklichen Schuldnerberatungsstellen.

Psychologische Betreuung und rechtliche Beratung von Opfern von Gewalt bieten der Weiße Ring, der Kinderschutzbund oder die Opferhilfe. Rechtsmedizinische Untersuchung durch erfahrene ÄrztInnen auch dann, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde, bietet die 1997 gegründete „Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt“. Hilfe gibt es, rund um die Uhr, unter ☎ 428 03 21 30 (tagsüber) und ☎ 428 03 21 27.

Auch wer nachts oder am Wochenende mit der Polizei in Konflikt gerät, hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Der Anwaltliche Notdienst hilft bei der Suche: Unter ☎ 0170/610 59 49 sind die AnwältInnen werktags von 18 bis 8 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr erreichbar.

Arbeitgeber müssen Streiks, Warnstreiks und Aussperrung unverzüglich dem Arbeitsamt melden. Entsprechende Vordrucke gibt es im Internet unter www.arbeitsamt.de. Entsprechend dem Neutralitätsprinzip dürfen Arbeitsämter nur dann in einen vom Arbeitskampf betroffenen Betrieb vermitteln, wenn Arbeitssuchender und Arbeitgeber dies trotz Hinweises auf den Streik verlangen.

Freiwillige Rentenbeiträge für 2002 bis zum 31. Dezember einzahlen! Die Landesversicherungsanstalt (LVA) und die Stadt Hamburg weisen darauf hin, dass die Bundesregierung plant, sowohl den Beitragssatz als auch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2003 anzuheben. Dadurch steigen auch die Beiträge. Infos dazu beim LVA-Service, ☎ 53 00 11 11.