Pfandgegner chancenlos

Das Dosenpfand kann zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Verfassungsbeschwerde dreier Kaufleute abgelehnt

KARLSRUHE rtr ■ Das Zwangspfand auf Dosen und Einwegverpackungen von kohlensäurehaltigen Getränken kann zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern die Verfassungsbeschwerde mehrerer Kaufleute der Rewe-Handelsgruppe gegen die Einführung des Dosenpfands ab. Die Unternehmer seien weder in ihrem Grundrecht auf Berufsausübung noch in ihren Eigentumsrechten verletzt, begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Die Kaufleute hatten sich gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin gewehrt (Az.: 1 BvR 2305/02). Die Beschwerde sei ohne Aussicht auf Erfolg, hieß es. Die Unternehmer könnten auf die bei anderen Gerichten anhängigen Hauptsacheverfahren warten. Erst im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde und Eilantrag einiger Firmen gegen das Dosenpfand aus formalen Gründen abgewiesen.

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