Keine Ruhe beim Dosenpfand

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist gestern erneut von Großbrauereien und Einzelhandelsketten angerufen worden, um das ab 1. Januar 2003 geltende Dosenpfand zu stoppen. Das Gericht hatte bereits am Freitag in einem anderen Verfahren einen Eilantrag abgewiesen, der jetzige richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom vergangenen Donnerstag. Die Unternehmen behaupten, die Eigentumsgarantie und die Freiheit der Berufsausübung seien durch die hohen entstehenden Kosten verletzt. Deshalb müsse die Rücknahmepflicht für bestimmte Getränke in Einwegverpackungen vorläufig ausgesetzt werden. Eine Kammer des Ersten Senats hatte dagegen vergangene Woche eine Verletzung der Eigentumsgarantie verneint.