Kuschs Konzept der wirren Fakten

Der GAL-Rechtsexperte Manfred Mahr hat Justizsenator Roger Kusch (CDU) vorgeworfen, um die geschlossene Unterbringung für Jugendliche ein „Verwirrspiel“ zu treiben. Als Kusch Mitte Dezember sein neues Konzept zum Jugendvollzug präsentiert hatte, habe er Maßnahmen der Jugendhilfe, des Jugendarrestes, der Untersuchungshaftvermeidung und des Jugendvollzuges durcheinander geworfen und mit dieser Verwirrung „Erwartungshaltungen nach einfachen Lösungen bedient, die keiner fachlichen Überprüfung standhalten“. Um die Diskussion mit Fakten anzureichern, hat Mahr eine kleine Senatsanfrage eingereicht. Mit dieser will er klären, welche Konzepte für welche Form der Unterbringung von jugendlichen Delinquenten vorgesehen sind. Mahr wirft Kusch auch vor, mit falschen Fakten Politik zu machen. So habe der Justizsenator bei der Präsentation seines Konzeptes behauptet, im Jugendgefängnis Hahnöfersand gäbe es einen hohen Personalschlüssel, der eine intensive Betreuung der Jugendlichen ermögliche. Tatsache sei hingegen, dass immer weniger Psychologen eingesetzt seien – obwohl bekannt sei, dass bei der Hälfte der Insassen psychische Störungen eine wesentliche Rolle spielen. Und entgegen der Ansicht Kuschs könnten diese „nicht von Vollzugsbeamten behandelt oder aufgefangen werden“. Folglich dürfe Kusch sich nicht wundern, wenn entlassene Jugendliche rückfällig würden. EE