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Archi-Arsch

■ Ehrenamtsträger muß wegen Verbalausfall gegen Richter 6.000 Mark zahlen / Strafmildernd: Verständlicher Hintergrund

Ein 40jähriger Architekt wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Beleidigung eines Richters zu 6.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Richterin hatte „keine Zweifel“, daß der Angeklagte den Richter im April bei einem Telefonat als „faulen Arsch“ bezeichnet hatte. Nach Aussagen des betroffenen Richters hatte der Architekt auch die Staatsanwaltschaft „übel beschimpft“. Strafverschärfend wirkte sich aus, daß der Angeklagte als Inhaber mehrerer berufsbezogener Ehrenämter eine besondere Verpflichtung habe, bei Kontakten mit anderen Personen die Fassung zu wahren.

Als Strafmilderungsgrund nannte die Richterin den „menschlich verständlichen Hintergrund“ der Beleidigung. Der Architekt hatte an jenem Tag seine Lebensgefährtin mit einem Weinkrampf an ihrem Schreibtisch vorgefunden. Er hatte den neben ihr liegenden Telefonhörer ergriffen, um die Ursache für ihr Verhalten zu klären. Wie sich seinen Angaben nach herausgestellt hatte, habe es sich um ein Unterschlagungsverfahren gegen die jetzt 31jährige Lehrerin gehandelt. An die ihm angelasteten Beschimpfungen könne er sich nicht erinnern.

Das Gericht folgte jedoch den „eindeutig belastenden Aussagen“ des betroffenen Richters. Die Staatsanwältin betonte, daß der Richter keinerlei Anlaß gehabt habe, die Unwahrheit zu sagen. Es sei lebensfremd, daß dieser mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen einen ihm fremden Menschen belasten sollte. Der Richter selbst hatte ausgesagt, er sei im allgemeinen nicht empfindlich, wenn er Angeklagte vor sich habe. Er sehe jedoch nicht ein, sich von jemandem beschimpfen zu lassen, der mit einem Verfahren nichts zu tun habe.

dpa

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