■ Arbeitsrecht: Mehr Lohngleichheit
Kassel (AP) – In einem Musterprozeß gegen das Land Baden- Württemberg hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden, daß Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter bezahlt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitkräfte. Das gilt auch, wenn sie neben ihrem Teilzeitjob einen anderweitigen Hauptberuf bei einem anderen Arbeitgeber ausüben und dadurch bereits eine sichere Existenzgrundlage haben. (BAG: AK 5 AZR 84/94).
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